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Für die Vereinbarung eines ersten Sprechstundentermins bitten wir darum, unser Anmeldeformular auszufüllen und uns dieses per E-Mail oder Post zukommen zu lassen. Wir sind bemüht, schnellstmöglich einen Termin anzubieten.

Jugendliche Patientinnen und Patienten dürfen mit Vollendung des 15. Lebensjahres, nach § 36 Abs. 1 SGB I, ohne Mitwirkung bzw. Unterschrift der Eltern Kontakt mit uns aufnehmen und einen Antrag auf Psychotherapie stellen.

Bei getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht benötigen wir vor dem ersten Termin von beiden sorgeberechtigten Elternteilen eine Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder alternativ zusätzlich die unterschriebene Einverständniserklärung.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere stehen wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.